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Wallbox, Wärmepumpe, PV: warum die Leistungsbilanz nach DIN 18015-1 wieder Planungsthema ist

25. August 2026 12 Min. Lesezeit Rowan Hamid

Die Anschlussleistung eines Wohngebäudes ermitteln Sie nach DIN 18015-1:2020-05 in zwei Schritten. Die Grundlast aller Wohneinheiten liefert die Bedarfskurve aus Anhang A der Norm; sie hängt von der Zahl der Wohneinheiten ab und davon, ob das Warmwasser elektrisch bereitet wird. Sonderlasten wie Wärmepumpe, Ladeeinrichtungen, Aufzug oder Gewerbeflächen setzen Sie separat mit jeweils eigener Gleichzeitigkeit an, denn sie stecken nicht im haushaltsüblichen Bedarf der Kurven. Photovoltaik senkt den Bezugswert nicht, weil der Bemessungsfall der Winterabend ohne Solarertrag ist; verbindlich bleibt am Ende die Abstimmung mit dem Netzbetreiber nach dessen TAB.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundlast liefert die Bedarfskurve in Anhang A der DIN 18015-1:2020-05: gleichzeitige Gesamtleistung nach Zahl der Wohneinheiten, laut Initiative ELEKTRO+ mit und ohne elektrische Warmwasserbereitung.
  • Sonderlasten (Wärmepumpe, Ladepunkte, Aufzug, Gewerbeflächen) zählen separat mit eigener Gleichzeitigkeit; Haushaltsgeräte stecken schon in der Kurve und dürfen nicht doppelt gezählt werden.
  • Photovoltaik senkt die Bezugsbemessung nicht: Bemessungsfall ist der Winterabend ohne Solarertrag, die Einspeisung wird in der Gegenrichtung geprüft.
  • Seit dem 1. Januar 2024 garantiert § 14a EnWG steuerbaren Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW den Netzanschluss; der Netzbetreiber darf dafür bei Engpässen laut Bundesnetzagentur temporär auf 4,2 kW dimmen.
  • Verbindlich bleiben örtliche TAB und Anschlusszusage des Netzbetreibers; die Leistungsbilanz ist Planungsgrundlage, keine Genehmigung.

Überblick

PunktDetail
NormDIN 18015-1:2020-05 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, Teil 1: Planungsgrundlagen“
GrundlastBedarfskurven in Anhang A: gleichzeitige Gesamtleistung nach Zahl der Wohneinheiten, mit oder ohne elektrische Warmwasserbereitung
SonderlastenWärmepumpe, Ladeeinrichtungen, Aufzug, Gewerbeflächen: separat mit jeweils eigener Gleichzeitigkeit
PhotovoltaikSenkt die Bezugsbemessung nicht; Einspeisung wird als eigene Richtung geprüft
Rechtsrahmen§ 14a EnWG seit 2024: garantierter Anschluss steuerbarer Einrichtungen über 4,2 kW, netzorientierte Steuerung möglich
VerbindlichkeitÖrtliche TAB und Anschlusszusage des Netzbetreibers; die Bilanz ist Planungsgrundlage
Werkzeug-EinordnungBimWired rechnet die Bilanz nach DIN 18015-1 direkt im Projekt (Pro-Lizenz, Zugang über Warteliste)

Warum ist die Leistungsbilanz gerade jetzt wieder Planungsthema?

Jahrzehntelang war die Leistungsbilanz im Wohnbau Routine: Wohneinheiten zählen, Wert aus der Bedarfskurve ablesen, Reserve aufschlagen, fertig. Diese Routine trägt nicht mehr, denn mit Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur und Photovoltaik ziehen Lasten und Erzeuger ins Gebäude ein, die in keiner alten Faustformel stecken.

Die Norm hat darauf reagiert: Die aktuelle Ausgabe DIN 18015-1:2020-05 behandelt laut dem Fachbeitrag „Elektroplanung in Wohngebäuden“ in der Fachzeitschrift „de“ (12/2020) ausdrücklich Dauerstromverbraucher wie Wallboxen und Batteriespeicher. Auch der Rechtsrahmen hat sich verschoben: Seit dem 1. Januar 2024 fallen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW Netzanschlussleistung, darunter Wärmepumpen, private Wallboxen, Speicher und Klimageräte, unter § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei drohender Netzüberlastung temporär auf 4,2 kW reduzieren, im Gegenzug sinken die Netzentgelte, so die Bundesnetzagentur. Der Bundesverband Wärmepumpe bringt die andere Hälfte der Regelung in seinem Praxisratgeber auf den Punkt: „Der Netzanschluss darf nun nicht mehr aus Gründen der Netzkapazität verweigert oder verzögert werden.“

Genau diese Garantie verlagert Verantwortung in die Planung: Ob Hausanschluss, Zählerplätze und Hauptstromversorgungssystem die neuen Lasten tragen, beantwortet vorab Ihre Leistungsbilanz. Wie groß die Unsicherheit ist, zeigt ein Thread im elektrikforum.de (Juni 2023): Diskutiert wird, ob die Werte der DIN 18015 bindend sind, wie Wärmepumpe und Aufzug einzurechnen sind und ob ein 63-A-Anschluss künftige Wallboxen verkraftet; ein Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,4 auf 78 kW installierte Leistung kam dem Fragesteller unrealistisch niedrig vor.

Wie ermittelt die DIN 18015-1 die Grundlast eines Wohngebäudes?

Die Leistungsbilanz beantwortet eine einzige Frage: Welche Leistung bezieht das Gebäude im ungünstigsten Fall gleichzeitig aus dem Netz? Auf dieses Ergebnis werden Hausanschluss, Zählerplätze und Hauptleitungen bemessen.

Grundlage im Wohnbau ist die DIN 18015-1:2020-05 mit dem Titel „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, Teil 1: Planungsgrundlagen“ (Normnachweis: Baunormenlexikon). Ihr Kernwerkzeug sind die Bedarfskurven in Anhang A: Laut der Initiative ELEKTRO+ liefert das Diagramm die zu erwartende gleichzeitige Gesamtleistung in Abhängigkeit von der Zahl der Wohneinheiten, in zwei Varianten: mit und ohne elektrische Warmwasserbereitung. Der Gleichzeitigkeitsfaktor liegt dabei zwischen 0 und 1.

Wichtig ist die Unterscheidung, die BauNetz Wissen erläutert: Der Anschlusswert, die Summe aller installierten Geräteleistungen, ist nicht die Bemessungsgröße; bemessen wird der tatsächliche Leistungsbedarf, der wegen der Gleichzeitigkeit deutlich darunter liegt. Der Effekt ist statistisch: Je mehr Wohnungen am selben Hausanschluss hängen, desto unwahrscheinlicher laufen alle Herde, Waschmaschinen und Ladegeräte zugleich.

Der Geltungsbereich ist klar begrenzt: Die Norm gilt für Wohngebäude. Gewerbeflächen im Wohngebäude ergänzt die Praxis mit W/m²-Werten und eigener Gleichzeitigkeit; für reine Nichtwohngebäude gelten andere Planungsgrundlagen.

Die DIN 18015-1 endet außerdem nicht bei der Leistungszahl. Nach dem Fachbeitrag in „de“ 12/2020 verlangt die Ausgabe 2020-05 unter anderem Zählerplätze für mindestens 63 A Bemessungsstrom, höchstens 0,5 % Spannungsfall zwischen Hausanschlusskasten und Messeinrichtung (nach Niederspannungs-Anschlussverordnung und VDE-AR-N 4100) und möglichst höchstens 3 % dahinter bis zum Verbrauchsmittel, die Aufteilung der Endstromkreise auf mehrere Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (zweipoliger FI-Schalter: höchstens zwei, vierpoliger: höchstens sechs einphasige Endstromkreise) sowie 20 % empfohlene Platzreserve im Stromkreisverteiler. Die Bilanz zieht Zählerschrank und Verteiler also gleich mit.

Welche Sonderlasten kommen obendrauf, und mit welcher Gleichzeitigkeit?

Für Sonderlasten gilt der Grundsatz, den die Initiative ELEKTRO+ formuliert: Alle Lasten, die vom haushaltsüblichen Bezug abweichen, werden separat bewertet; ausdrücklich genannt sind Wärmepumpe, Ladeeinrichtung und Photovoltaik. Die Bedarfskurve deckt nur ab, was eine Wohnung üblicherweise zieht.

Daraus folgt die häufigste Fehlerquelle, die Doppelrechnung: Herd, Backofen, Wasch- und Spülmaschine stecken bereits in den Kurvenwerten; wer sie zusätzlich als Einzellasten addiert, bemisst denselben Bedarf zweimal und kommt zu unnötig großen Hausanschlüssen.

PostenBehandlung in der Leistungsbilanz
Haushaltsgeräte (Herd, Backofen, Waschmaschine)Bereits in den Bedarfskurven enthalten; nie zusätzlich ansetzen
Elektrische Warmwasserbereitung (Durchlauferhitzer)Über die Kurvenwahl abgebildet, nicht als Gerätezuschlag; bei gemischter Ausstattung anteilig rechnen
Wärmepumpe (mit Heizstab)Eigener Posten mit elektrischer Aufnahmeleistung; klären, ob der Heizstab gleichzeitig läuft oder verriegelt ist
Ladeeinrichtungen (Wallboxen, Ladepunkte)Eigene Dauerlast je Ladepunkt; anzusetzende Gleichzeitigkeit hängt von Steuerung und Netzbetreiber-Abstimmung ab
Aufzug, Lüftung, AllgemeinstromSeparat erfassen; sie gehören nicht zum haushaltsüblichen Bedarf der Wohnungen
Gewerbeflächen im WohngebäudeMit Flächenwerten in W/m² und eigener Gleichzeitigkeit ansetzen
Photovoltaik (ggf. mit Speicher)Senkt den Bezug nicht; Einspeisung als eigene Richtung bewerten

Die Gleichzeitigkeit je Sonderlast ist in erster Linie eine begründete, dokumentierte Planungsentscheidung. Zwei Stellschrauben sind legitim: die Verriegelung (läuft der Heizstab einer Wärmepumpe nie gleichzeitig mit dem Verdichter, geht nicht die Summe beider Leistungen in die Spitze ein) und die Steuerung von Ladepunkten, die die gleichzeitige Ladeleistung technisch begrenzt. Welche Ansätze akzeptiert werden, klären Sie vor der Anschlusszusage mit dem Netzbetreiber; § 14a EnWG beschreibt zusätzlich, wann dieser steuerbare Einrichtungen selbst netzorientiert steuern darf.

Senkt Photovoltaik die erforderliche Anschlussleistung?

Nein: Eine Photovoltaikanlage reduziert den Energiebezug übers Jahr, aber nicht die Leistung, für die der Anschluss bemessen wird. Bemessungsfall ist der ungünstigste Zeitpunkt, im Wohnbau typischerweise der Winterabend: Wärmepumpe und Ladepunkte laufen, die Küchen sind aktiv, die PV-Anlage liefert nichts. Ein Abzug der PV-Leistung würde die Bilanz für genau diesen Fall schönrechnen.

Die Einspeisung verschwindet damit nicht aus der Bilanz, sie wechselt die Richtung: Geprüft wird, welche Leistung die Anlage maximal ins Netz speist und ob der Anschluss auch das trägt; die Initiative ELEKTRO+ zählt Photovoltaik folgerichtig zu den separat zu bewertenden Anlagen. Praktisch heißt das: Photovoltaik als eigenen Posten in Einspeiserichtung führen, nie als negativen Verbraucher.

Beispielrechnung: Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten, Wärmepumpe und 6 Ladepunkten

Das Folgende ist eine Beispielrechnung mit offenen Annahmen, keine Normnachrechnung: Die Kurvenwerte entnehmen Sie Anhang A der Norm, hier geht es um Mechanismus und Fallen. Angenommen: ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten ohne elektrische Warmwasserbereitung (das Warmwasser übernimmt die zentrale Wärmepumpe), Wärmepumpe mit Heizstab, 6 Ladepunkte mit je 11 kW in der Tiefgarage, Aufzug, Allgemeinstrom und Photovoltaik.

  1. Grundlast ablesen: 12 Wohneinheiten auf der Bedarfskurve ohne elektrische Warmwasserbereitung. Das Ergebnis ist die gleichzeitige Gesamtleistung aller Wohnungen samt ihrer Haushaltsgeräte.
  2. Wärmepumpe ansetzen: mit der elektrischen Aufnahmeleistung, nicht mit der Heizleistung; dazu klären, ob der Heizstab gleichzeitig läuft oder verriegelt ist.
  3. Ladepunkte ansetzen: 6 Ladepunkte mit je 11 kW wären ungesteuert 66 kW Dauerlast und damit womöglich der größte Einzelposten der Bilanz. Mit Ladesteuerung sinkt die anzusetzende Gleichzeitigkeit; der gewählte Wert ist eine zu dokumentierende, mit dem Netzbetreiber abzustimmende Annahme.
  4. Aufzug, Lüftung und Allgemeinstrom erfassen: als eigene Posten; genau hier entsteht in Foren regelmäßig Unsicherheit.
  5. Photovoltaik notieren: in Einspeiserichtung, nicht als Abzug vom Bezug.
  6. Ergebnis bilden und prüfen: Aus den gewichteten Posten ergibt sich die maximale Scheinleistung S_max, daraus der Bemessungsstrom und die Größenordnung der NH-Sicherung am Hausanschluss; das Ergebnis prüfen Sie gegen die Mindestwerte für Zählerplatz und Hausanschluss und besprechen es mit dem Netzbetreiber.

Auffällig: Nicht die zwölf Wohnungen treiben die Spitze, ihre Grundlast ist durch die Gleichzeitigkeit stark gedämpft. Die Spitze machen die neuen Dauerlasten, allen voran die Ladepunkte und im Winter die Wärmepumpe samt Heizstab; zwei Annahmen, Ladegleichzeitigkeit und Heizstab-Verriegelung, können das Ergebnis um zweistellige Kilowattbeträge verschieben. Ein kW-Endergebnis nennen wir bewusst nicht: Ohne die projektspezifischen Annahmen und die Kurvenwerte der Norm gibt es keine belastbare Zahl. Ein durchgespieltes Szenario mit allen Annahmen zeigt das Praxisszenario Leistungsbilanz im Mehrfamilienhaus.

Was sagt der Netzbetreiber dazu?

Die Leistungsbilanz ist Planungsgrundlage, keine Genehmigung: Über den Netzanschluss entscheidet der Netzbetreiber auf Basis seiner Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und der Anschlusszusage. Der BDEW stellt mit der TAB 2023 den Bundesmusterwortlaut bereit, der die TAB 2019 ablöst; verbindlich ist die jeweils örtliche Fassung.

Darüber steht die VDE-AR-N 4100, die Technischen Anschlussregeln Niederspannung, die die Bundesnetzagentur als maßgebliches Anschluss-Regelwerk referenziert. Die Themenseite des VDE FNN nennt bereits die Folgeausgabe VDE-AR-N 4100:2026-04, ein Grund mehr, den verwendeten Regelstand in der Bilanz zu dokumentieren. Greifbar wird das etwa beim Spannungsfall: Nach dem Fachartikel „Spannungsfall richtig koordinieren“ („de“ 21/2020) darf der Spannungsfall im Hauptstromversorgungssystem 0,5 % nicht überschreiten; Bezugsgröße ist der Bemessungsstrom der Hausanschlusssicherung, für Wohngebäude mindestens 63 A.

Für die Praxis heißt das: Sprechen Sie Sonderlasten früh an, legen Sie die Bilanz mit nachvollziehbarem Rechenweg vor und lassen Sie sich die Annahmen bestätigen. § 14a EnWG garantiert steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zwar den Anschluss, ersetzt aber weder die Anmeldung (laut Praxisratgeber des Bundesverbands Wärmepumpe meldet der Fachbetrieb die Anlage an) noch die Dimensionierung von Hausanschluss und Hauptleitungen.

Warum gehört die Bilanz ins Projekt und nicht in eine Excel-Datei daneben?

Eine Leistungsbilanz ist keine Einmalrechnung, sondern eine Planungsaussage, die mit jedem Planungsstand mitlaufen muss. Aus vier Ladepunkten werden sechs, das Dachgeschoss bekommt zwei weitere Wohnungen, aus der Gastherme wird eine Wärmepumpe: Jede Änderung verschiebt die Spitze und damit womöglich Hausanschluss, Zählerschrank und Hauptleitungen.

In vielen Büros lebt die Bilanz trotzdem als Excel-Datei neben dem Projekt. Sie wird einmal zur Genehmigungsplanung gerechnet und veraltet dann still, während Stromkreisliste und Verteilerplan weiterwachsen. Kostenlose Werkzeuge wie die Lastberechnung von ElekRechner decken die Einzelrechnung nach DIN 18015-1 ab, halten aber keinen Projektstand fort: Jede neue Annahme heißt neuer Durchlauf, und die alte Version kursiert weiter.

Was stattdessen gebraucht wird: die Bilanz am Projekt, mit explizit dokumentierten Annahmen (Ladegleichzeitigkeit, Verriegelung, Reserve), einem prüffähigen Rechenweg für die Netzbetreiber-Schleife und einem direkten Anschluss an die Folgeplanung, nämlich die Aufteilung in Stromkreise und den normgerechten Verteilerplan. Das ist der Grund, warum BimWired die Leistungsbilanz als Modul im Projekt führt statt als Datei daneben.

So hilft BimWired

BimWired rechnet die Leistungsbilanz nach DIN 18015-1 als eigenes Modul im Projekt (Pro-Lizenz). Sie erfassen Gebäudetyp, Wohneinheiten, Gewerbeflächen mit W/m² und eigener Gleichzeitigkeit, Wärmepumpe mit Heizstab (gleichzeitig oder verriegelt), Lüftung, Klima, Aufzug, Allgemeinstrom, Ladeeinrichtungen, freie Sonderlasten, eine Reserve sowie Photovoltaik in Einspeiserichtung. Die Bedarfskurven aus Anhang A sind hinterlegt: Kurve A mit elektrischer Warmwasserbereitung, Kurve B ohne; der Mischfall wird aus Kurve B plus der Kurvendifferenz für die Durchlauferhitzer-Wohnungen gebildet. Das Ergebnis entsteht live: maximale Scheinleistung S_max, Bemessungsstrom, empfohlene NH-Sicherung, Prüfhinweise, Bilanztabelle, Bedarfskurve und der vollständige Rechenweg für die Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Bei der Netzbetreiber-Auswahl arbeitet das Modul mit Referenzwerten nach VDE-AR-N 4100 und TAB 2023; verbindlich bleibt die örtliche TAB. Den Bericht exportieren Sie als mehrseitiges Vektor-PDF (A4, Firmenkopf, Unterschriftenzeilen), dazu CSV und JSON. Ein Revit-Modell ist nicht nötig: Die Bilanz entsteht komplett im Browser und bleibt beim Projekt, direkt neben Stromkreisplanung und Verteilerplan; der Verteilerplan teilt später auf, was die Bilanz bemessen hat. Die Bilanz bleibt dabei Planungsgrundlage, keine Genehmigung; ein Lastmanagement ist nicht Teil des Moduls. Zugang derzeit über die Warteliste.

Häufige Fragen zur Leistungsbilanz

Ist die Leistungsbilanz nach DIN 18015-1 für den Netzbetreiber verbindlich?

Nein. Die Bilanz nach DIN 18015-1 ist die anerkannte Planungsgrundlage für Wohngebäude, über den Netzanschluss entscheidet aber der Netzbetreiber auf Basis seiner Technischen Anschlussbedingungen und der Anschlusszusage. Der BDEW stellt mit der TAB 2023 den Bundesmusterwortlaut bereit; verbindlich ist die örtliche Fassung Ihres Netzbetreibers.

Muss ich Herd, Backofen und Waschmaschine als Sonderlast ansetzen?

Nein. Haushaltsübliche Geräte stecken bereits in den Bedarfskurven des Anhangs A; wer sie zusätzlich addiert, rechnet doppelt und dimensioniert den Anschluss zu groß. Separat bewertet wird laut der Initiative ELEKTRO+ nur, was vom haushaltsüblichen Bezug abweicht, etwa Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder Photovoltaik.

Senkt eine Photovoltaikanlage die erforderliche Anschlussleistung?

Nein. Der Bezug wird für den ungünstigsten Fall bemessen, typischerweise die Abendspitze im Winter, wenn die Anlage nichts liefert. Die Einspeisung wird in der Gegenrichtung betrachtet; der Anschluss muss beide Richtungen tragen.

Reichen 63 A für ein Wohngebäude mit Wallbox und Wärmepumpe?

63 A ist die normative Untergrenze, keine Zusage: Die DIN 18015-1:2020-05 verlangt Zählerplätze für mindestens 63 A, und nach VDE-AR-N 4100 beträgt der Bemessungsstrom der Hausanschlusssicherung für Wohngebäude mindestens 63 A. Ob das mit Wärmepumpe und Ladepunkten reicht, zeigt erst die Leistungsbilanz mit den projektspezifischen Sonderlasten; im Zweifel entscheidet die Abstimmung mit dem Netzbetreiber.

Was bedeutet § 14a EnWG für Wärmepumpe und Wallbox in der Bilanz?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW, darunter Wärmepumpen und private Wallboxen, als steuerbar nach § 14a EnWG: Der Netzbetreiber darf die Leistung bei Netzengpässen laut Bundesnetzagentur temporär auf 4,2 kW reduzieren, den Anschluss aber nicht mehr wegen möglicher Netzüberlastung ablehnen. Für die Leistungsbilanz planen Sie weiterhin den regulären Betrieb; die Steuerung ist der Ausnahmefall.

Quellen

  1. „Elektroplanung in Wohngebäuden“ (zur DIN 18015-1:2020-05), Fachzeitschrift „de“, Ausgabe 12/2020, Volltext-PDF: https://www.elektro.net/media/file/Kwqzk199w7/fd7e48cc/DE_12_2020_31-34_EA42neu.pdf (abgerufen am 25.08.2026)
  2. D. Sofic: „Spannungsfall richtig koordinieren“, Fachzeitschrift „de“, Ausgabe 21/2020, Volltext-PDF: https://www.elektro.net/media/file/rRnRreLDo4/570b31f0/DE_2020_21_20-26_EA41_LOW.pdf (abgerufen am 25.08.2026)
  3. Initiative ELEKTRO+: „Auslegung des Hauptstromversorgungssystems“: https://www.elektro-plus.com/elektroplanung/dimensionierung-netzanschluss/auslegung-hauptstromversorgungssystem (abgerufen am 25.08.2026)
  4. BauNetz Wissen: „Leistungsbedarf und Anschlusswert“: https://www.baunetzwissen.de/elektro/fachwissen/grundinstallationen/leistungsbedarf-und-anschlusswert-152962 (abgerufen am 25.08.2026)
  5. Baunormenlexikon: „DIN 18015-1:2020-05“ (Normnachweis): https://www.baunormenlexikon.de/norm/din-18015-1/fc7a1835-4b1f-4165-a6da-d40fee8e0682 (abgerufen am 25.08.2026)
  6. Bundesnetzagentur: „Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG)“, Verbraucherportal: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/start.html (abgerufen am 25.08.2026)
  7. Bundesverband Wärmepumpe: „Praxisratgeber § 14a EnWG“, Ausgabe 2026, PDF: https://www.waermepumpe.de/fileadmin/user_upload/Praxisratgeber__14a_2026_WEB.pdf (abgerufen am 25.08.2026)
  8. BDEW: „TAB 2023, Technische Anschlussbedingungen Strom“: https://www.bdew.de/energie/tab-2023/ (abgerufen am 25.08.2026)
  9. Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6: „Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100)“: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_92_exLink/VDE-AR-N_4100.html (abgerufen am 25.08.2026)
  10. VDE FNN: „TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100)“: https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung (abgerufen am 25.08.2026)
  11. elektrikforum.de: Thread „Dimensionierung Hausanschluss Mehrfamilienhaus“ (Juni 2023): https://www.elektrikforum.de/threads/dimensionierung-hausanschluss-mehrfamilienhaus.43084/ (abgerufen am 25.08.2026)
  12. ElekRechner: „Lastberechnung“ (Rechner nach DIN 18015-1): https://www.elekrechner.com/rechner/last/lastberechnung (abgerufen am 25.08.2026)

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