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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „BimWired“ zwischen Rowan Hamid, Heinrich-von-Andlaw-Str. 18, 79232 March, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge steht nach den §§ 312g, 355 BGB ausschließlich Verbrauchern zu; das Angebot des Anbieters richtet sich nach Absatz 2 ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und ihnen gleichgestellte Stellen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Mängeln oder Pflichtverletzungen bleiben davon unberührt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) BimWired ist eine Software zur Verwaltung von TGA-Bibliotheken und zur Elektro-Planung für Autodesk Revit. Sie besteht aus einem Editor, der als Cloud-Dienst (Software as a Service) über den Webbrowser bereitgestellt wird, und einem Plugin für Autodesk Revit, das der Kunde auf eigenen Rechnern installiert.

(2) Der Anbieter stellt die Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums) zur Nutzung über das Internet bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters, insbesondere der Preisseite, in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

(3) Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung des Kunden sowie die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software (einschließlich einer gültigen Lizenz für Autodesk Revit) sind nicht Gegenstand des Vertrags.

(4) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter und darf den Funktionsumfang ändern, solange der vertraglich geschuldete Kernzweck erhalten bleibt: die Verwaltung der Bibliothek des Kunden, deren Bereitstellung an die Arbeitsplätze über das Revit-Plugin und die Funktionen der jeweils gebuchten Lizenzstufe. Erweiterungen, Verbesserungen und der Austausch technischer Verfahren sind jederzeit zulässig.

(5) Wird der Funktionsumfang der gebuchten Lizenzstufe wesentlich eingeschränkt oder eine für den Kunden wesentliche Funktion entfernt, kündigt der Anbieter dies mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bereits im Voraus gezahlte Vergütung wird für die verbleibende Vertragsperiode zeitanteilig erstattet.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder die Zugänge freischaltet, je nachdem, was zuerst eintritt.

(3) Die Parteien vereinbaren, dass § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BGB keine Anwendung findet. Der Vertrag wird ausschließlich mit Unternehmern geschlossen (§ 1 Absatz 2); § 312i Absatz 1 Satz 2 BGB lässt diese Abrede zu.

(4) Unabhängig davon gilt für den Bestellvorgang tatsächlich Folgendes: Der Kunde bestellt über den Bestelldialog im Editor (Einstellungen → Lizenzen) oder fordert dort zunächst ein schriftliches Angebot an. Eingabefehler kann der Kunde vor dem Absenden erkennen und berichtigen, indem er die Mengen im Dialog ändert oder den Vorgang abbricht. Diese AGB und die Preisliste sind im Dialog verlinkt. Nach der Bestellung erhält der Kunde das Angebot bzw. die Rechnung mit den bestellten Positionen per E-Mail. Der Vertragstext dieser AGB ist jederzeit unter bimwired.com/landing/agb.html abrufbar und kann dort gespeichert und ausgedruckt werden; maßgeblich ist die bei der Bestellung geltende Fassung mit dem oben genannten Stand. Der Anbieter speichert den Vertragstext nicht gesondert für den Kunden. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Lizenzstufen und Named-User-Lizenzen

(1) Der Anbieter bietet Lizenzen in den Stufen „Basis“, „Editor“ und „Pro“ an. Der jeweilige Funktionsumfang der Stufen ergibt sich aus der Preisseite in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

(2) Lizenzen werden als Named-User-Lizenzen vergeben: Jede Lizenz ist einer bestimmten, namentlich benannten Person zugeordnet. Jede Person, die sich mit einem eigenen Konto anmeldet, benötigt eine eigene Lizenz. Eine gleichzeitige Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Der Kunde kann eine Lizenz einer anderen Person zuordnen, wenn die bisherige Person die Software dauerhaft nicht mehr nutzt (etwa bei einem Personalwechsel).

(3) Jede Firma hält während der Vertragslaufzeit mindestens eine Lizenz der Stufe „Editor“ oder „Pro“. Im Übrigen können die Stufen frei kombiniert werden.

(4) Der im Vertrag enthaltene Cloud-Speicher gilt pauschal je Firma. Erweiterungen (etwa zusätzlicher Speicher oder zusätzliche KI-Credits) können jederzeit hinzugebucht werden.

§ 5 Testphase

(1) Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenlose, zeitlich begrenzte Testphase einräumen. Die Testphase dient der Prüfung, ob die Software den Anforderungen des Kunden entspricht; ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht.

(2) Die Testphase endet automatisch mit Ablauf des Testzeitraums und geht nicht ohne gesonderte Bestellung in einen kostenpflichtigen Vertrag über.

(3) Für die Testphase wird Gewährleistung und Haftung nur nach Maßgabe von § 12 Absatz 4 übernommen.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss auf der Preisseite ausgewiesenen Preise. Lizenzen werden pro Nutzer und Jahr abgerechnet. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist jährlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung per Banküberweisung innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels; die Zugänge werden nach Zahlungseingang freigeschaltet. Verlängert sich der Vertrag nach § 7 Absatz 1, stellt der Anbieter die Vergütung für die folgende Vertragsperiode rechtzeitig vor dem Stichtag in Rechnung. Ein Einzug über eine hinterlegte Zahlungsmethode findet nicht statt.

(3) Die Abrechnung der Firma erfolgt zu einem einheitlichen Stichtag: Mit der ersten gekauften Lizenz beginnt das Abrechnungsjahr; später hinzugebuchte Lizenzen laufen auf denselben Stichtag und werden bis dahin zeitanteilig berechnet.

(4) Ein Wechsel in eine höhere Lizenzstufe wirkt sofort und wird zeitanteilig berechnet. Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe oder eine Verringerung der Lizenzzahl wirkt zum nächsten Stichtag; bis dahin bleibt die bezahlte Lizenz voll nutzbar.

(5) Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für die jeweils folgende Vertragsperiode ändern. Eine Änderung kündigt er dem Kunden mindestens acht Wochen vor Beginn der neuen Vertragsperiode in Textform an; für die laufende Vertragsperiode bleibt der vereinbarte Preis unverändert.

(6) Erhöht sich der Preis, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen; auf dieses Recht und auf die Folge einer nicht erklärten Kündigung weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt der angekündigte Preis ab der neuen Vertragsperiode.

(7) Über die zeitanteilige Erstattung nach § 2 Absatz 5 (wesentliche Einschränkung des Funktionsumfangs) und die gesetzlichen Ansprüche hinaus werden bereits gezahlte Vergütungen nicht erstattet. Insbesondere führt eine Kündigung während einer laufenden Vertragsperiode, eine Verringerung der Lizenzzahl oder eine geringere tatsächliche Nutzung nicht zu einer Rückzahlung; die bezahlten Lizenzen bleiben bis zum Stichtag voll nutzbar. Ein Wechsel in eine niedrigere Lizenzstufe und eine Verringerung der Lizenzzahl wirken nach Absatz 4 zum nächsten Stichtag.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr ab dem Stichtag der Firma. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zum Stichtag gekündigt wird. Die Kündigung einzelner Lizenzen zum Stichtag ist möglich; § 4 Absatz 3 bleibt unberührt.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

(4) Der Kunde kann seine Bibliotheksdaten während der Vertragslaufzeit und bei Vertragsende als ZIP-Archiv exportieren.

(5) Nach Vertragsende bleiben die Daten der Firma 90 Tage lang gespeichert. Diese Frist dient dem Export und dem Wiedereinstieg: Bucht der Kunde innerhalb der Frist erneut, steht sein Bestand unverändert zur Verfügung. Nach Ablauf der 90 Tage löscht der Anbieter die Daten der Firma vollständig und automatisch. Bei Firmen, die den Dienst nur in der Testphase nach § 5 genutzt haben, beträgt diese Frist 30 Tage ab Ende der Testphase. Rechnungs- und Buchungsdaten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (insbesondere § 147 AO und § 257 HGB), bleiben von der Löschung ausgenommen und werden für die Dauer der Aufbewahrungsfrist gesperrt statt gelöscht. Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.

§ 8 Verfügbarkeit und Support

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel an, gemessen am Übergabepunkt nach § 2 Absatz 2 (Ausgang des Rechenzentrums). Zeiten nach Absatz 2 bleiben bei der Berechnung außer Betracht. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht; eine Vertragsstrafe oder pauschalierte Gutschrift ist mit dieser Zielgröße nicht verbunden.

(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung, die der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchführt und bei längerer Dauer vorher ankündigt, sowie Ausfälle aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa höhere Gewalt, Störungen von Netzen oder Leistungen Dritter außerhalb seines Einflussbereichs).

(3) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden regelmäßig. Die Pflicht des Kunden zur eigenen Datensicherung nach § 9 Absatz 4 bleibt unberührt.

(4) Der Anbieter leistet Support zu den Funktionen der Software in deutscher oder englischer Sprache. Der Supportkanal ist die auf der Website genannte E-Mail-Adresse; Anfragen werden an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) bearbeitet. Antworten erfolgen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen; eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht zugesagt. Für Lizenzen der Stufe „Pro“ werden Anfragen vorrangig bearbeitet; zusätzlich richtet der Anbieter einmalig ein persönliches Onboarding aus. Der Support umfasst keine Planungs-, Konstruktions- oder Fachberatung und keine Leistungen an der Hard- und Software des Kunden.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und gibt sie nicht an unbefugte Personen weiter. Hat der Kunde Anhaltspunkte für einen Missbrauch, informiert er den Anbieter unverzüglich.

(2) Der Kunde stellt die Software weder Dritten zur Verfügung noch nutzt er sie für Dritte, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Konzernverbundene Unternehmen gelten als Dritte, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Kunde lädt keine Inhalte hoch, die Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, und stellt sicher, dass er an hochgeladenen Inhalten (etwa Familien, Vorlagen und Symbolen) die erforderlichen Rechte hält.

(4) Der Kunde sichert die von ihm in der Software gehaltenen Daten in angemessenen Abständen zusätzlich selbst, insbesondere über die Exportfunktion.

(5) Der Kunde nutzt die Software nicht in einer Weise, die den Betrieb für andere Kunden beeinträchtigt (etwa durch missbräuchliche automatisierte Zugriffe).

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

(2) Für das Revit-Plugin erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags das Recht, es auf Rechnern seines Betriebs zu installieren und im Rahmen der lizenzierten Nutzerzahl zu verwenden.

(3) Vom Kunden erstellte oder hochgeladene Bibliotheksinhalte (etwa Familien, Typen, Parameter, Projektvorlagen und Symbole) verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter an diesen Inhalten nur die einfachen Nutzungsrechte ein, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich sind (insbesondere Speicherung, Verarbeitung und Bereitstellung innerhalb des Kundenkontos).

(4) Die mit der Software ausgelieferte Starter-Bibliothek und die mitgelieferten 2D-Symbole darf der Kunde im Rahmen des Vertragszwecks in eigenen Projekten verwenden; eine Weitergabe der Bibliothek als solche an Dritte außerhalb von Projektergebnissen ist nicht gestattet.

§ 11 KI-Funktionen und Prüffunktionen

(1) Die Software enthält Funktionen, die mit Unterstützung künstlicher Intelligenz Vorschläge erzeugen (etwa Beschreibungen, Klassifizierungen, Typen, Parameter oder Skripte). Diese Funktionen sind Erstellungshilfen; ihre Nutzung ist optional.

(2) KI-erzeugte Ergebnisse können fehlerhaft, unvollständig oder für den Einzelfall ungeeignet sein. Der Kunde prüft alle KI-erzeugten Ergebnisse vor ihrer Verwendung fachlich, insbesondere vor der Übernahme in Planungen. Eine Zusicherung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Normkonformität KI-erzeugter Ergebnisse wird nicht übernommen; die fachliche Verantwortung für die Planung verbleibt beim Kunden.

(3) Der Umfang der enthaltenen KI-Kontingente (Credits) ergibt sich aus der Preisseite.

(4) Die Regelprüfung des Stromkreis-Bereichs prüft die vom Kunden erfassten Daten gegen einen festgelegten, endlichen Satz von Prüfregeln. Er umfasst Regeln zu Überlast, zur Pflicht einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD), zum Mindestquerschnitt der Leitung, zur Phasenzuordnung und zu den Stromkreiszahlen nach DIN 18015. Die Prüfung arbeitet ausschließlich mit den im Editor hinterlegten Angaben und bildet keine vollständige Normprüfung ab.

(5) Die Regelprüfung ersetzt weder die fachliche Prüfung durch den verantwortlichen Fachplaner noch eine Prüfung nach den jeweils geltenden Normen und Vorschriften. Ein fehlender Hinweis bedeutet nicht, dass die Planung normkonform oder mangelfrei ist. Die fachliche Verantwortung für das Planungsergebnis verbleibt beim Kunden; eine Zusicherung der Normkonformität wird nicht übernommen.

§ 11a Dienste von Autodesk

(1) Einzelne Funktionen der Software, insbesondere der serverseitige Bau von Revit-Familien („Bei Autodesk bauen“), nutzen Dienste der Autodesk, Inc. (nachfolgend „Autodesk-Dienste“). Die Funktion ist für jede Firma eingeschaltet; die Firmenverwaltung des Kunden kann sie in den Einstellungen jederzeit abschalten. Daten gehen nur an Autodesk, wenn ein Nutzer des Kunden den Bau ausdrücklich startet. Der Bau von Revit-Familien im Revit-Plugin bleibt unabhängig davon möglich.

(2) Der Kunde nutzt die Software und damit die Autodesk-Dienste nur rechtmäßig und hält dabei die Nutzungsregeln des Anbieters ein; diese sind mindestens so streng wie die Nutzungsrichtlinie (Acceptable Use Policy) von Autodesk, abrufbar unter autodesk.com/company/terms-of-use. Der Kunde verpflichtet seine Nutzer entsprechend.

(3) Für die Inhalte, die der Kunde in die Software eingibt oder hochlädt und die dabei an Autodesk-Dienste übermittelt werden, ist der Kunde selbst verantwortlich; er stellt sicher, dass er dazu berechtigt ist.

(4) Inhalte, die in Autodesk-Diensten verarbeitet werden, unterliegen zusätzlich der Datenschutzerklärung von Autodesk. Welche Daten dabei übermittelt werden, beschreibt Abschnitt 7a der Datenschutzerklärung; Autodesk ist in Anlage 2 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung als Subunternehmer aufgeführt.

(5) Autodesk stellt die Autodesk-Dienste gegenüber dem Kunden ohne Gewährleistung „wie besehen“ bereit; Autodesk haftet dem Kunden gegenüber nicht aus diesem Vertrag. Die Gewährleistung und Haftung des Anbieters nach § 12 bleiben davon unberührt.

§ 12 Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Mietrecht mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen (insbesondere die Testphase nach § 5) haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Absatzes 2.

(5) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 9 Absatz 4) entstanden wäre; die Absätze 2 und 3 bleiben unberührt.

§ 13 Datenschutz

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Sie ist in der dort veröffentlichten Fassung Bestandteil dieses Vertrags. Der Kunde kann sie zusätzlich als unterzeichnetes Dokument abschließen; dazu genügt eine Anforderung in Textform an den Anbieter, der dem Kunden die Vereinbarung zur Gegenzeichnung übersendet.

(3) Der Kunde ist für die in BimWired eingestellten Inhalte datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Mit dem Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter (Subunternehmer) nach Maßgabe der Anlage 2 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist der Kunde einverstanden.

§ 14 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist und keine wesentlichen Vertragspflichten betrifft.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; beiden Parteien bleibt die Kündigung nach § 7 unbenommen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Autodesk und Revit sind eingetragene Marken oder Marken von Autodesk, Inc. in den USA und anderen Ländern. BimWired ist ein eigenständiges Produkt und steht in keiner Verbindung zu Autodesk, Inc.