Was ist der Gleichzeitigkeitsfaktor?

Glossar Aktualisiert 20. September 2026 2 Min. Lesezeit Rowan Hamid

Der Gleichzeitigkeitsfaktor gibt an, welcher Anteil der installierten elektrischen Gesamtleistung erfahrungsgemäß gleichzeitig abgerufen wird; er liegt zwischen 0 und 1. Er ist der Grund, warum die Summe aller Anschlusswerte eines Gebäudes deutlich über der Leistung liegt, für die Hausanschluss und Hauptleitungen bemessen werden. Für Wohngebäude liefert nach der Initiative ELEKTRO+ das Diagramm in Anhang A der DIN 18015-1 die zu erwartende gleichzeitige Gesamtleistung in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten, getrennt nach Wohnungen mit und ohne elektrische Warmwasserbereitung.

Der Gleichzeitigkeitsfaktor auf einer Achse von 0 bis 1: Die Kurve fällt, je mehr Wohneinheiten ein Gebäude hat; daneben ein abgesetzter Bereich für Wärmepumpe, Ladeeinrichtung und Photovoltaik, die separat bewertet werden.
Aus der Kurve wird kein Wert abgelesen: Sie zeigt nur die Richtung, und die großen Dauerlasten stehen ohnehin daneben statt darin.

Der Anschlusswert ist etwas anderes: die Summe der Nennleistungen aller Verbrauchsmittel. Der tatsächliche Leistungsbedarf ergibt sich erst aus der Bewertung, wie viel davon gleichzeitig läuft. Je mehr Wohneinheiten ein Gebäude hat, desto stärker mitteln sich die Nutzungen, und desto kleiner wird der Faktor.

Ein pauschaler Faktor taugt nicht für Dauer- und Großlasten, und genau dort passieren die Fehler. Die Initiative ELEKTRO+ betont, dass vom haushaltsüblichen Bezug abweichende Lasten wie Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen oder Photovoltaik separat zu bewerten sind. Solche Verbraucher laufen lange mit hoher Leistung und mitteln sich nicht weg.

Die Faktoren sind Erfahrungs- und Normwerte, kein Naturgesetz. Wer außerhalb des Wohnbaus plant, arbeitet mit projektspezifischen Ansätzen und mit den Vorgaben des Netzbetreibers.

Weiterführend

Quelle

  • Initiative ELEKTRO+: Auslegung des Hauptstromversorgungssystems, https://www.elektro-plus.com/elektroplanung/dimensionierung-netzanschluss/auslegung-hauptstromversorgungssystem (abgerufen am 25.08.2026)

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